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Rechtsgebiet Erbrecht | Fachanwältin für Familienrecht
 

Schweiz - Deutschland

Sie leben in der Schweiz und möchten oder müssen Ihre erb-- und/oder familienrechtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht regeln.

Hier helfe ich Ihnen gerne weiter:
  • So möchten Sie z.B. Ihren Nachlass nach deutschem Recht regeln.
  • Oder Sie sind evtl. Miterbe in einer nach deutschem Recht begründeten Miterbengemeinschaft, die in Deutschland auseinanderzusetzen ist.
  • Ihre Ehescheidung unterliegt ehebedingt deutschem Recht, Sie müssen in diesem Zusammenhang u.a. grenzüberschreitend Unterhaltsansprüche regeln.

Auch bei erb- und familienbezogenen Regelungen im Zusammenhang mit Immobilien oder sonstigem Vermögen, auch im weiteren europäischen Ausland gelegen, bin ich gerne für Sie tätig.

Im Falle von etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen vertrete ich Sie gerne bundesweit.

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