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Rechtsgebiet Erbrecht | Fachanwältin für Familienrecht
 

Familienrecht

Im Falle insbesondere von Eheverträgen, Trennungen, Scheidungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen und auch (Erwachsenen-)Adoptionen berate und vertrete ich seit 25 Jahren kompetent und lösungsorientiert als Fachanwältin für Familienrecht auf der Grundlage des deutschen Familienrechts.

Das deutsche Familienrecht ist bislang noch ganz auf die klassische Familie ausgerichtet. Dennoch kennen wir vielfältige andere Formen des Zusammenlebens. Gerade in diesen Fällen sind auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung zwingend notwendig.

Ich berate und vertrete Sie auch bei der Lösung dieser Aufgabenstellungen kompetent und lösungsorientiert sowohl vorbeugend gestaltend als auch im Falle einer Trennung.

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