0049 (0) 7531 - 59 56 0
0049 (0) 7531 - 59 56 12
Rechtsgebiet Erbrecht | Fachanwältin für Familienrecht
 

Erbrecht

Erbrecht beginnt nicht erst im Todesfall. Sinnvoll sind in vielen Fällen, insbesondere in denen, die das deutsche Familienrecht zumindest bisher nicht berücksichtigt (z.B. Patchworkfamilie) Regelungen für den Fall des Todes zur Vermeidung von Streitfällen und langwierigen Erbauseinandersetzungen.

Bei Erbschaften kann es um „ein großes Vermögen” oder auch nur um „das kleine Sparbuch” gehen, das hinterlassen wird.

Nicht selten sind auch starke Emotionen und verletzte Gefühle mit dabei, die zu Streitigkeiten führen können und eine Einigung unmöglich erscheinen lassen.

Wie soll es nun weitergehen? Ich berate und vertrete Sie gerne auch in dieser schwierigen Situation.

Erbrecht