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Rechtsgebiet Erbrecht | Fachanwältin für Familienrecht
 

Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht und
Fachanwältin für Familienrecht in Konstanz

 

Erbrecht

Erbrecht beginnt nicht erst im Todesfall. Sinnvoll sind in vielen Fällen, insbesondere in denen, die das deutsche Familienrecht zumindest bisher nicht berücksichtigt (z.B. Patchworkfamilie) Regelungen für den Fall des Todes zur Vermeidung von Streitfällen und langwierigen Erbauseinandersetzungen.

Familienrecht

Im Falle insbesondere von Eheverträgen, Trennungen, Scheidungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen und auch (Erwachsenen-)Adoptionen berate und vertrete ich seit 25 Jahren kompetent und lösungsorientiert als Fachanwältin für Familienrecht auf der Grundlage des deutschen Familienrechts.

Schweiz - Deutschland

Sie leben in der Schweiz und möchten oder müssen Ihre erb-- und/oder familienrechtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht regeln.

So möchten Sie z.B. Ihren Nachlass nach deutschem Recht regeln.

Hier helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ich berate und vertrete Sie in erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten

 

Erbrecht

  • Testamentsgestaltung: u.a. Berliner Testament/ Wiederverheiratungsklausel/ Patchworkfamilie/ nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Erbvertragliche Regelungen
  • Gesetzliche Erbfolge und gewillkürte – testamentarische –Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Erbausschlagung in In- und Ausland
  • Erbverzicht
  • Erbschein und amtliche Verwahrung
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht- Pflichtteilsergänzungsrecht
  • Pflichtteilsverzicht
  • Vermächtnis
  • Gerichtliches Erbscheinsverfahren
  • Gerichtliches zivilrechtliches erbrechtliches Verfahren
  • Deutsches Erbrecht und internationales Erbrecht (insb. EU ErbV)
  • Vorsorge- und Generalvollmacht
  • Patientenverfügungen

Familienrecht

  • Ehevertrag
  • Partnerschaftsvertrag
  • Ehetrennung und - trennungsfolgen
  • Ehescheidung und- scheidungsfolgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Ehenichtigkeit und Eheaufhebung
  • Unterhaltsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Unterhaltsrecht der nichtehelichen Mutter
  • Kindschaftsrecht
  • Elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Abstammungsrecht
  • Vaterschaftsregressanspruch
  • Elternunterhalt
  • Adoptionsrecht (Erwachsenen- und Minderjährigenadoption)
  • Namensrecht

Im Vordergrund stehen die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten

 

Als Fachanwältin für Familienrecht weiß ich, dass besonders in meinem Schwerpunktfach behutsam und sorgfältig vorgegangen werden muss. Fälle im Familienrecht sind meist empfindsame Themen und erfordern Fingerspitzengefühl und Erfahrung.

Im Vordergrund stehen die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten. Darum bin ich stets daran interessiert, möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und meinen Mandanten langwierige und kräftezehrende Gerichtsverfahren zu ersparen.

Sollte es sich jedoch herausstellen, dass dies nicht zu vermeiden ist, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht und werde alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut.

Als Fachanwältin für Familienrecht, beschäftige ich mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen.

Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mich an und vereinbaren bitte einen ersten Termin mit mir. Wir werden über ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Schritte.

Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.

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